#26 Online-Seminar-FAQ - Heilmittelverordnung (HMV)
Stand Januar 2021
Sehr geehrte CGM TURBOMED-Anwenderin,
sehr geehrter CGM TURBOMED-Anwender,
im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten, die am 20.01.2021 im
Online-Seminar zu diesem Thema gestellt und beantwortet wurden:
Q&A
Frage:
Wenn man in dieser Maske (LHM Genehmigung) den Baum zur Leitsymptomatik aufruft, erscheint der alte mit WS1, WS2, ES1, EX2 usw. hatte ich auch der Hotline schon mal gesagt.
- A: Dieser Indikationsbaum bei der Erfassung genehmigter LHM wird angepasst.
Frage:
Wie kann ich eine Verordnung Ergotherapie mit der Indikation en1 und dem Heilmittel "Hirnleistungstraining" erstellen? In CGM TURBOMED ist das nicht vorhanden im gedruckten
Katalog jedoch schon.
- A: Leider ist das tatsächlich einer der Punkte, die wir mit dem kommenden Update beheben müssen und werden. Fehlende Heilmittel in der Auswahl, z. B. "Hirnleistungstraining" werden auch ergänzt.
Frage:
Das Kreuz für BVB und LHM ist ausgegraut, müsste man aber manuell bearbeiten können, da nicht alles BVB oder LHM ist, nur weil der ICD10 passt.
- A: Diese sind ausgegraut, weil das die Anforderung der KBV ist. Eine manuelle Änderung ist daher leider nicht möglich.
Frage:
Kann man eine Liste erstellen mit der Angabe aller BVB, LHM und "normal" ausgestellten Verordnungen?
- A: Dafür haben wir die Heilmittelstatistik angepasst. Dort ist eine Filtermöglichkeit zur Anzeige von BVB/LHM Fällen. Die Statistik finden Sie im Hauptmenü unter den Verordnungsstatistiken. Hier können Sie ferner via Button [Ausgaben] und Direktdruck sich diese Liste ausdrucken lassen.
Frage:
Wenn ein PATIENT aufgrund verschiedener Diagnosen MT, MLD und KG braucht, machen wir 3 Verordnungen?
- A: Sie können bis zu 3 vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel verordnen. Die optionalen Verordnungen wurden hier in die vorrangigen integriert. Das Formular sieht nur einen Indikationsschlüssel vor. Insofern können hier Heilmittel passend zum Indikationsschlüssel als eine Verordnung getätigt werden.
Frage:
Mehr als 3 Rezepte gleichzeitig geht nicht?
- A: Sie können bis zu 3 vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel verordnen. Die optionalen Verordnungen wurden hier in die vorrangigen integriert. Das Formular sieht nur einen Indikationsschlüssel vor. Insofern können hier Heilmittel passend zum Indikationsschlüssel als eine Verordnung getätigt werden.
Frage:
Von einer KG-Praxis wurde folgendes verlangt: Lymphdrainage und in der Zeile darunter extra aufgeführt "mit anschl. Kompressionsbandage". Das geht aber nur in Kombination in einer Zeile. Ist das so richtig oder wird da noch nachgebessert?
- A: Ja, es ist richtig. Ergänzende Texte sind innerhalb der Heilmittel-Zeile möglich. Die Zeilen sind den Heilmitteln vorbehalten.
Frage:
Wie können wir zwei verschiedene Anwendungen verordnen, z. B. Nach Knie-OP KG und Lymphdrainage. Das geht doch auf einem Rezept, oder?
- A: Nein, Sie können nicht aus zwei verschiedenen Indikationsschlüsseln Heilmittel kombinieren. Dazu müssen Sie zwei Verordnungen ausstellen.
Frage:
Warum sieht man das BVB-Kreuz nicht auf dem Ausdruck?
- A: Jedes KBV-Formular obliegt genau definierten Ausfüllmechanismen. Nur wenn ein Feld vorgegeben ist, gehört es im Falle von vorgegebenen Abhängigkeiten auch auf den Ausdruck. Die Felder BVB oder LHM gehören aufgrund keiner im Formular dafür zur Bearbeitung bereitstehender Felder auch nicht auf den Ausdruck; weder als konventioneller Druck noch als Blankoformularbedruckung (BFB). Letzteres war auch in der Vergangenheit nicht der Fall.
Frage:
Gibt es für Krankengymnastik und ggf. Lymphdrainage jeweils ein Formular extra?
- A: Ja, das Formular sieht nur einen Indikationsschlüssel vor. Insofern können hier Heilmittel passend zum Indikationsschlüssel als eine Verordnung getätigt werden.
Frage:
Wenn eine Genehmigung für langfristiger heilmittelbedarf (LHM) vorliegt, (z. B. Patient geht 2x/Woche) kann ich 24 Einheiten aufschreiben und Patientenwiedervorstellung nach 12 Wochen, korrekt?
- A: Richtig, denn für Verordnungen aufgrund eines "langfristigen Heilmittelbedarfs" gilt, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. Hier treten auch Ausnahmen für die Bemessung der Höchstmenge je Verordnung in Kraft: Abweichend gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach §8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. Dabei müssen jedoch Frequenz und Behandlungsmenge so bemessen werden, dass 12 Wochen nicht überschritten werden.
Frage:
Gibt es für Krankengymnastik und ggf. Lymphdrainage jeweils ein Formular extra?
- A: Ja, das Formular sieht nur einen Indikationsschlüssel vor. Insofern können hier Heilmittel passend zum Indikationsschlüssel als eine Verordnung getätigt werden.
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T +49 (0) 261 8000 2345* zur Verfügung oder schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail an
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Mit freundlichem Gruß aus Koblenz
Ihr CGM TURBOMED-Team!
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