Zugriff auf die ePA
Der „Behandlungskontext“, der für den Zugriff auf die ePA benötigt wird, wird durch das Stecken der eGK nachgewiesen.

Vorhandener ePA-Zugriff im Patientenprofil.
Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff – standardmäßig 90 Tage - auf die ePA-Inhalte, sofern der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben. Ab Stecken der elektronischen Gesundheitskarte wird medizinischem Personal für 90 Tage Zugriff gewährt. Die Apotheken haben drei Tage Zugriff. Der Zeitraum des erlaubten Zugriffs kann jederzeit durch die Patientin bzw. den Patienten mithilfe einer App ihrer Krankenkasse verändert werden. Nach Ablauf der 90 Tage haben Sie keinen Zugriff mehr, es sei denn, der Patient hat Ihnen einen unbegrenzten Zugriff ermöglicht. Durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte erhalten Sie erneut Zugriff für weitere 90 Tage.

Alle Mitarbeiter der Praxis haben Zugriff auf die ePA und können Dokumente einsehen und hochladen. Darüber hinaus können auch Patienten sowie die Krankenkassen Daten in die ePA einstellen. Der Arzt darf das Einstellen von Dokumenten in die ePA an geschultes Personal delegieren, bleibt aber verantwortlich für die medizinische Dokumentation.
Mögliche Ursachen für fehlenden Zugriff
Mögliche Ursachen für anderen als den grünen Status:
- Orange: Der Zugriff ist abgelaufen und die eGK muss neu eingelesen werden.
- Rot: Der Patient hat den Zugriff auf die ePA entzogen.
- Rot: Der Patient hat der ePA nachträglich widersprochen.
- Rot: Es gibt Probleme mit der Akte auf Seite der Krankenkasse – bitte versuchen Sie den Zugriff zu einem späteren Zeitpunkt nochmal.
- Rot: Es liegen technische Probleme der TI vor.
Wir empfehlen Ihnen den WhatsApp Kanal der gematik. Dieser informiert Sie über mögliche Störungen (gematik TI-Dashboard).

