Elektronische Medikationsliste in der ePA
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Die elektronische Medikationsliste (eML) verschafft einen Überblick über alle Medikamente, die über ein E-Rezept verordnet wurden. Das kann für mehr Arzneimitteltherapie-Sicherheit sorgen. Die eML ist somit eng mit dem Verordnungsprozess verknüpft. Die externe Verordnungssoftware, welche in CGM Praxis angebunden ist, nennt sich ifap MediCenter und ist ein eigenständiges, separates Softwareprodukt mit eigener Gebrauchsanweisung. Diese finden Sie im MediCenter unter Menü > Hilfe > Benutzerhandbuch. Hier finden Sie auch Informationen zur Verwendung der eML.
Hintergrundinformationen
Unter dem digitalen gestützten Medikationsprozess (dgMP) versteht man einen neuartigen Anwendungsfall der „ePA für alle“, der schrittweise ab Mitte 2026 eingeführt wird. Der dgMP besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen: der elektronischen Medikationsliste (eML), dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sowie zusätzlichen Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-rZI). Das Hauptziel besteht darin, die Transparenz bezüglich der Medikation der Patienten zu erhöhen und eine umfassende sowie zentralisierte Dokumentation medikationsbezogener Informationen zu ermöglichen.
Bereits seit Einführung der ePA für alle haben Sie die Möglichkeit, mit der eML zu arbeiten. Sobald die Akte eines Versicherten vorliegt, erzeugt jedes E-Rezept einen Eintrag in der elektronischen Medikationsliste (eML). Sie enthält somit die Verordnungs- und Dispensierinformationen für alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte eines Patienten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es geplant, auch rezeptfreie Medikamente (OTC), Nahrungsergänzungsmittel und andere Arzneimittel, die nicht über E-Rezepte erfasst werden, sowie Medikationshinweise und AMTS-rZI in die eML aufzunehmen. Diese Daten sollen die Erstellung und Aktualisierung des eMP unterstützen. Sie finden die eML im ifap MediCenter.
Patientinnen und Patienten können der eML insgesamt widersprechen. Ein Widerspruch für einzelne Einträge ist nicht möglich. Einzelne Medikamente lassen sich auch nicht löschen. Der Widerspruch erfolgt durch den Patienten gegenüber der Krankenkasse – entweder mithilfe der ePA-App oder bei einer Ombudsstelle. Ein Widerspruch zur Befüllung der Medikationsliste hat keine Auswirkungen auf die Erstellung von E-Rezepten in einer Arztpraxis. E-Rezepte können weiterhin ausgestellt werden.

