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Muster 4 - Verordnung einer Krankenbeförderung

Patientensuche > Karteikarte

Voraussetzung für die Verordnung einer Krankenbeförderung ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Dabei ist die Wahl des Beförderungsmittels von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ausschlaggebend. Hierbei muss also nicht nur der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten, sondern auch dessen Gehfähigkeit berücksichtigt werden. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund, z. B. zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen, dürfen nicht verordnet werden. Nicht verordnungsfähig sind zudem Fahrten zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI (Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung), z. B. Fahrten von der Wohnung des Patienten zum Pflegeheim.

Tipp: Grundsätzlich ist die Verordnung vor der Beförderung auszustellen.

Hinweis: Die Verordnung ist dem Versicherten auszuhändigen, der diese bei genehmigungsfreien Fahrten direkt an den Transporteur weiterreichen kann. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten ist die Verordnung vom Versicherten vor Fahrtantritt an die Krankenkasse zu senden, damit diese eine datenschutzkonforme Genehmigung veranlassen kann.

Folgendermaßen gehen Sie vor, um ein Formular in der Karteikarte des Patienten zu erfassen (Pflichtfelder sind mit einem roten Stern gekennzeichnet):

  1. Öffnen Sie die Karteikarte des Patienten und die gewünschte Sitzung.

  2. Geben Sie den Namen des Formulars in eine Zeile der Sitzung ein. Ihnen wird in einer Dropdownliste der entsprechende Eintragstyp vorgeschlagen. Wählen Sie diesen aus oder drücken Sie die ENTER-Taste. Es öffnet sich ein Dialog zur Bearbeitung.

    muster4.png

    Eingabemaske zur Erfassung von Muster 4.

  3. Die Felder "Datum" und "Arzt-/Behandlerzuordnung" werden automatisch mit den aktuellen Daten ausgefüllt, können aber manuell angepasst werden.

  4. Aktivieren Sie die entsprechenden Kontrollkästchen, um anzugeben, ob der Krankentransport aufgrund eines Unfalls, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oder aufgrund eines Versorgungsleidens notwendig ist.

  5. Geben Sie durch Aktivieren des Kontrollkästchens außerdem die Beförderungsart an, also ob es sich um eine Hin- oder Rückfahrt handelt.

  6. Wählen Sie aus der Dropdownliste den Grund der Beförderung aus. Dabei wird zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Fahrten unterschieden.

    Grund der Beförderung Bedeutung
    voll-/ teilstationäre Krankenhausbehandlung Die Verordnung dieser Fahrten ist ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zulässig. Vor- und nachstationäre Behandlungen sind an Fristen gebunden, die auch bei der Verordnung der Beförderung zu beachten sind. Bei vorstationären Behandlungen tragen Sie den voraussichtlichen Beginn der stationären Behandlung bitte im Freitextfeld unter "Begründung/ Sonstiges" ein.
    vor-/ nachstationäre Behandlung Die Verordnung dieser Fahrten ist ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zulässig. Vor- und nachstationäre Behandlungen sind an Fristen gebunden, die auch bei der Verordnung der Beförderung zu beachten sind. Bei vorstationären Behandlungen tragen Sie den voraussichtlichen Beginn der stationären Behandlung bitte im Freitextfeld unter "Begründung/ Sonstiges" ein.
    Ambulante Behandlung Seit 2019 ist für Patienten mit Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder einem Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 für Fahrten mit Taxi, oder Mietwagen keine Genehmigung der Krankenkasse mehr erforderlich. Bei Patienten mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich wegen dauerhafter (mindestens über 6 Monate) körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung ihrer Mobilität ein Unterstützungsbedarf bei der Beförderung bestehen, sodass sie nicht eigenständig (z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zur ambulanten Behandlung fahren können.
    anderer Grund Die Verordnung dieser Fahrten ist ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zulässig, wenn es sich um eine Fahrt ins Hospiz, in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung als Leistung der Krankenkasse oder um eine Fahrt zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation, einschließlich Vor- oder Nachbehandlung, handelt. Bei ambulanten Operationen ist Voraussetzung, dass dadurch eine aus medizinischen Gründen notwendige stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist, weil der Patient sich bewusst gegen die stationäre Krankenhausbehandlung entscheidet.
    hochfrequente Behandlung Bedürfen Patienten einer Dialyse, onkologischer Chemo- oder Strahlentherapie in hoher Behandlungsfrequenz ist die Verordnung der Fahrt möglich. Vor Fahrtantritt muss der Patient eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
    vergleichbarer Ausnahmefall Ein vergleichbarer Ausnahmefall liegt vor, wenn Patienten mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt werden, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist. Die Vergleichbarkeit begründen Sie bitte in dem Freitextfeld unter "Begründung/ Sonstiges", ggf. unter Angabe des ICD-10-Codes.
    dauerhafte Mobilitätseinschränkung vergleichbar mit "ambulante Behandlung" und Behandlungsdauer mind. 6 Monate Bei einer Mobilitätsbeeinträchtigung, die mit den oben genannten Beeinträchtigungen vergleichbar ist, kann eine Verordnung erfolgen, wenn die Dauer der Behandlung mindestens 6 Monate beträgt. Bitte begründen Sie die Vergleichbarkeit unter Angabe des relevanten ICD-10-Codes im Freitextfeld unter "Begründung/ Sonstiges".
    anderer Grund für Fahrt mit KTW Die Beförderung im KTW kann verordnet werden, wenn Patienten während der Fahrt einer medizinischfachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines KTW bedürfen oder dadurch die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten der Patienten vermieden wird. Bitte erläutern Sie dies unter "Art und Ausstattung der Beförderung" in der Freitextzeile.
  7. Geben Sie das Datum der Beförderung an. Sollten mehrere Transporte nötig sein, können Sie hier auch einen Zeitraum angeben. Sollten die Fahrten z. B. mehrmals die Woche stattfinden, können Sie auch diese Anzahl hier erfassen.

  8. Geben Sie den Namen bzw. Ort der Behandlungsstätte an.

  9. Wählen Sie aus der Dropdownliste die Art der Beförderung aus:

    • Taxi/Mietwagen

    • Krankentransportwagen (KTW)

    • Rettungswagen (RTW)

    • Notarztwagen (NAW/NEF)

    • andere

  10. Aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen, falls der Krankentransport eine bestimmte Ausstattung vorweisen muss, z. B. für einen Rollstuhl.

  11. Geben Sie im Feld "Begründung" weitere Informationen zur Notwendigkeit des Krankentransports an.

  12. Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche "DRUCKEN", um das Formular zu speichern und auszudrucken. Sollten Sie das Formular vorerst nur speichern wollen, klicken Sie auf die Schaltfläche "SPEICHERN".

Formularen werden in der Karteikarte als strukturierte Chips gespeicherte, das heißt es werden innerhalb des Chips immer dieselben Informationen erfasst:

  • Formularkürzel

  • Name des Formulars

Mit einem Doppelklick auf den Chip können Sie das Formular nachträglich bearbeiten, sofern es nicht bereits ausgedruckt wurde.

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