ePA Zugriffsmanager
Im ePA Zugriffsmanager können Sie Details zur Zugriffsberechtigung einsehen.
Dort wird Ihnen auch angezeigt, wie lange Sie Zugriff auf die ePA eines Patienten haben.
Geben Sie EPAZ in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Praxis/Patient > Elektronische Patientenakte > ePA Zugriff verwalten), um in CGM MEDISTAR den Zugriffsmanager für die elektronische Patientenakte eines Patienten aufzurufen.
Tipp: Sie können auch im Untermenü des ePA-Icons auf Zugriffsmanager (EPAZ) klicken.
Die folgenden Details zur Zugriffsberechtigung können Sie einsehen:
Zugriffsberechtigung
Im Bereich Zugriffsberechtigung können Sie den Status der aktuellen Befugnis einsehen. Bei Einstellen einer ePA-Befugnis über das Einlesen der eGK wird eine Befugnis von 90 Tagen im System vermerkt und angezeigt. Diese kann von der versicherten Person in der App ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung (Kostenträger-App, auch Frontend des Versicherten genannt) frei verändert werden.
Beachten Sie bitte:
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Änderungen durch Versicherte können nicht durch CGM MEDISTAR eingesehen werden, sodass statt der angezeigten 90 Tage auch eine verkürzte Befugnis von zum Beispiel nur 30 Tagen oder eine unbegrenzte Zugriffsdauer vorliegen kann.
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Sollte eine Befugnis außerhalb von CGM MEDISTAR ausschließlich über die Kostenträger-App vergeben worden sein, wird das Vorhandensein einer Befugnis von unbekannter Dauer angezeigt.
Kommt es beim Abruf der Statusinformation zu einem Fehler, wird dieser ebenfalls an dieser Stelle angezeigt. Von dort aus können eventuelle Fehlermeldungen zur weiteren Analyse kopiert werden.
ePA-Zugriff sperren bei Widerspruch der ePA-Nutzung durch die Praxis
Grundsätzlich kann eine bestehende Berechtigung zur ePA-Nutzung nicht durch das Aktivieren der Checkbox Die versicherte Person widerspricht der ePA-Nutzung durch die Praxis. (ePA Zugriff sperren) widerrufen werden. Es kann lediglich eine Zugriffssperre vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Praxis für diesen Patienten keinerlei Dokumente hochladen oder einsehen kann.
Hinweis: Widerspricht der Patient situativ dem ePA-Zugriff in der Praxis, bleibt seine in der Kostenträger-App vorgenommene Einstellung davon unberührt.
Im Dialog Konfiguration Elektronische Patientenakte (Kommando IEPA) kann eingestellt werden, dass beim Einlesen einer eGK keine Befugnis für die ePA eingestellt wird, wenn ein Widerspruch zur Nutzung der ePA vermerkt wurde.
Diese Einstellung wirkt auch dann, wenn die Checkbox zum Einstellen einer Befugnis im Dialog Registrierung Versichertenkarte ausgeblendet wird.
Widersprüche zu Versorgungsprozessen
Widersprüche zu Versorgungsprozessen können ausschließlich durch die versicherte Person verwaltet werden (in der Kostenträger-App (auch Frontend des Versicherten genannt) oder bei sogenannten Ombudsstellen) .
CGM MEDISTAR zeigt erfasste Widersprüche ausschließlich zu Informationszwecken an.
Zur Einführung der „ePA für alle“ existieren zwei Versorgungsprozesse, die sich beide auf die elektronische Medikationsliste beziehen:
Der Widerspruch zu „Elektronische Medikationsliste befüllen“ bewirkt, dass Medikamente, die über E-Rezepte verordnet werden, nicht auf der Medikationsliste der elektronischen Patientenakte ergänzt werden.
Der Widerspruch zu „Elektronische Medikationsliste anzeigen“ bewirkt, dass die elektronische Medikationsliste nicht angezeigt werden kann. Abhängig vom oben genannten Widerspruch kann es jedoch sein, dass die Liste trotzdem befüllt wird.

