Stellt in einer Praxis ein Arzt in Weiterbildung oder Vertretung ein E-Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, werden sowohl von ihm Name und LANR in dem eAU Datensatz übertragen als auch vom verantwortlichen Arzt.

In CGM MEDISTAR müssen für Ärzte in Weiterbildung oder Vertretung, die E-Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, eigene Abrechnungskennzeichen in den Konstanten der KV-Abrechnung angelegt werden.

Hinweis: Diese Änderung greift auch dann, wenn das E-Rezept noch nicht genutzt wird, sondern „klassische“ Rezepte gedruckt werden.

  1. Geben Sie ADT in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Abrechnung > KV-Abrechnung > KV-Abrechnung).

  2. Klicken Sie doppelt auf Punkt (1) Bearbeitung von Konstanten.

  3. Klicken Sie im sich öffnenden Dialog unten links auf die Schaltfläche [Abrechnungskennzeichen]. Klicken Sie anschließend auf [Neu], öffnet sich der folgende Dialog:

    eau-11.gif

    Wenn Sie auf diese Weise ein neues Abrechnungskennzeichen anlegen (oder zuvor [Ändern] ausgewählt haben, um ein vorhandenes zu ändern), können Sie hier kennzeichnen, ob es sich bei dem Arzt, der mit diesem Abrechnungskennzeichen arbeitet, um einen Arzt in Weiterbildung oder Vertretung handelt.

    Wird eine der beiden Optionen gesetzt, muss außerdem das Abrechnungskennzeichen des verantwortlichen Arztes gewählt werden.

Wird ein E-Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt in Weiterbildung oder Vertretung ausgestellt, muss sein Abrechnungskennzeichen beim Aufruf gesetzt sein oder bei der Abfrage des Abrechnungskennzeichens im Formular ausgewählt werden. Zusätzlich werden automatisch die Angaben des verantwortlichen Arztes geladen, der dem Arzt in Weiterbildung oder Vertretung zugeordnet wird.

Hinweis: Diese Änderung findet vorläufig nur im E-Rezept, Rezept oder in der eAU Anwendung. Zum Dokumentieren von Leistungen o. ä. verfahren Sie weiter wie bisher.