Achtung: Privatleistungen mit Mehrwertsteuer abzurechnen ist nur möglich, wenn Ihre Praxis nicht mit L3-Leistungen arbeitet (d.h. stationäre Privatleistungen bei Kassenpatienten abrechnet). Voraussetzung ist außerdem eine spezielle Lizenzdatei, für die Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner wenden.

Damit Sie bei der Privatliquidation mit Word Privatleistungen mit Mehrwertsteuer abrechnen können, sind die folgenden Schritte erforderlich: