Achtung: Privatleistungen mit Mehrwertsteuer abzurechnen ist nur möglich, wenn Ihre Praxis nicht mit L3-Leistungen arbeitet (d.h. stationäre Privatleistungen bei Kassenpatienten abrechnet). Voraussetzung ist außerdem eine spezielle Lizenzdatei, für die Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner wenden.

Folgende Schritte sind erforderlich:

Hinweis: Die Leistungen und Diagnosen für MwSt.-Rechnungen müssen dazu in den medizinischen Daten als L3- bzw. D3-Zeilen erfasst worden sein.

Über das Rechnungsausgangsbuch können Sie sich die Summe aller Mehrwertsteuerbeträge eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Monats) ausgeben lassen.