PTV2: Angaben Therapeut*in ausfüllen
Nach Aufruf des PTV2 Angaben Therapeut*in ist der Vordruck (in Abhängigkeit vom gewählten Patienten) bereits vorbelegt, kann aber über die Auswahlliste oben links jederzeit geändert werden.
Die Schaltflächen, die Ihnen im oberen Bereich des Formulars angezeigt werden, sind unter Allgemeine Funktionen der Formulare beschrieben.
Ihnen stehen 4 Register für Eingaben zur Verfügung:
Antrag des Patienten
Im Bereich Diagnose tragen Sie die Diagnose des Patienten ein. Sie haben hier Zugriff auf die medizinischen Daten des Patienten oder die Diagnosendatei. Der dazugehörige ICD wird in der gleichnamigen Spalte hinzugefügt.
Es liegt eine Diagnose nach F70-F79 (ICD-10-GM) vor: Aktivieren Sie diese Option, wenn es sich bei dem Patienten um einen Erwachsenen mit dieser Diagnose (Intelligenzminderung) handelt und die für diese Personengruppe vorgesehenen zusätzlichen Kontingente für den Einbezug von Bezugspersonen beantragt werden.
Antrag des Patienten auf Psychotherapie ist der Bereich, in dem Sie genaue Angaben zur Therapieform machen. Je nach Alter des Patienten wird die Option für Erwachsene (Erw) oder für Kinder und Jugendliche (KiJu) vorbelegt.
Spezifizieren Sie durch Auswahl weiterer Optionen, um was für einen Antrag es sich handelt.
Beantragung
Für die KZT 1, KZT2 oder Langzeittherapie in diesem Bewilligungsschritt werden beantragt: Geben Sie hier die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten und Gebührenordnungsziffern an.
Die Gesamtanzahl kann sich nur auf die Einzeltherapie, nur auf die Gruppentherapie oder auf eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie beziehen. Die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten innerhalb des jeweiligen Bewilligungsschritts soll den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie (§§ 28, 29) entsprechen.
Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten in der Einzelbehandlung oder 100 Minuten in der Gruppenbehandlung. Zusätzlich zur Gesamtanzahl geben Sie die entsprechenden GOPen des EBM an, auf die sich die beantragten Therapieeinheiten beziehen.
Für eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie können hier z. B. drei unterschiedliche GOPen für Einzeltherapie sowie für die kleine und große Gruppe angegeben werden.
Wird hingegen die Kombinationsbehandlung durch zwei Therapeuten beantragt, gibt jeder Therapeut nur das selbst durchzuführende Kontingent an (GOP entweder für Einzel- oder Gruppentherapie), wobei die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten beider Therapeuten innerhalb des jeweiligen Bewilligungsschritts den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie (§§ 28, 29) entsprechen soll.
Bei einer Kombinationsbehandlung durch zwei Therapeuten ist § 11 Abs. 9 der Psychotherapie-Vereinbarung zu beachten.
Für den Einbezug von Bezugspersonen in diesem Bewilligungsschritt werden beantragt: Geben Sie hier die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten für Einbezug von Bezugspersonen im jeweiligen Bewilligungsschritt an (siehe hierzu § 11 Abs. 10 Psychotherapie-Vereinbarung).
Die Gesamtanzahl kann sich nur auf die Einzeltherapie, nur auf die Gruppentherapie oder auf eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie der Bezugspersonen beziehen.
Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten in der Einzelbehandlung oder 100 Minuten in der Gruppenbehandlung.
Zusätzlich zur Gesamtanzahl geben Sie die entsprechenden GOPen an, auf die sich die beantragten Therapieeinheiten beziehen.
Erstantrag und Ist bei Anträgen auf LZT eine Rezidivprophylaxe notwendig?: Machen Sie die gewünschten Angaben.
Bisheriger Behandlungsumfang des Patienten
Geben Sie hier die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits durchgeführten Therapieeinheiten des Patienten an.
Hierbei ist zwischen der Anzahl der Therapieeinheiten in der Einzelbehandlung einer Kurz- und/oder Langzeittherapie, in der Gruppenbehandlung einer Kurz- und/oder Langzeittherapie und in der Akutbehandlung zu trennen.
Zusätzlich sind bei Kurz- oder Langzeittherapie die zugehörigen GOPen der bereits durchgeführten Therapieeinheiten anzugeben. Geben Sie nur die mit dem Patienten durchgeführten Therapieeinheiten an. Die Hinzuzählung von zusätzlich nur für die Einbeziehung von Bezugspersonen beantragten und durchgeführten Therapieeinheiten (nur bei Kindern und Jugendlichen) ist nicht vorgesehen. Die jeweilige Anzahl soll jedoch dann Bezugspersonenstunden enthalten, wenn diese als Teil des Patientenkontingents gelten (siehe hierzu § 11 Abs. 10 Satz 6 der Psychotherapie-Vereinbarung). Die zusätzliche Angabe eines „B“, wenn Bezugspersonen einbezogen waren, ist hier nicht erforderlich.
Hat vor dem Zeitpunkt der jetzigen Antragstellung bereits ein Gutachter zu der laufenden Behandlung Stellung genommen, so sind hier der Name des Gutachters und das Datum der letzten Stellungnahme des Gutachters anzugeben.
Aktivieren Sie die Option Erklärung des Therapeuten, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Briefumschlag PTV 8
Im Bereich Inhalt geben Sie an, welche Inhalte sich im Briefumschlag befinden. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Liegt dem Briefumschlag ein Bericht an den Gutachter bei, so erklären Sie durch Aktivieren der gleichnamigen Option, dass Sie diesen Bericht vollständig persönlich verfasst haben.
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