GYNAmed aktivieren: Aktivieren Sie diese Option, um die GYNAmed-Funktionen auf dem Rezept zu aktivieren. Es wird dann die Rezeptart Pillenrezept hinzugefügt.

Pillenrezept

Altersgrenze (Jahre): Bis zu diesem Alter erfolgt die Verordnung auf dem Kassenrezept (gemäß §24a SGB V) (i. d. R. 22).

Wiederverordnung: Bei einer Wiederverordnung im Pillenrezept wird der in diesem Feld angegebene Zeilentyp verwendet.

bis Altersgrenze Vermerk drucken: Aktivieren Sie diese Option, dann wird bis zum Erreichen der Altersgrenze der Vermerk "Verordnung nach §24a SGB V" mit auf das Rezept gedruckt.

Hinweis vor Altersgrenze: Wenn die Patientin im laufenden Quartal die Altersgrenze erreicht, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

bei Schwangerschaft

Zeilentyp wenn nicht zuzahlungspflichtig: Wenn eine schwangere Patientin nicht zuzahlungspflichtig ist, wird der hier angegebene Zeilentyp für die Speicherung verwendet.