Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
Wählen Sie links oben den gewünschten Vordruck aus.
Elektronischer Versand - Schaltfläche eKrankenbeförderung
Diese Schaltfläche erlaubt es Ihnen, im Einzelfall bei Patienten teilnehmender Krankenkassen auszuwählen, ob das Formular – sofern möglich – als eFormular an die Krankenkasse versendet werden soll oder nicht.
Wenn der Versand als eKrankenbeförderung möglich und aktiviert ist, erkennen Sie dies auch daran, dass die Schaltfläche [Druck] umbenannt wird zu [Druck und Versand].
Weitere Informationen zum genauen Ablauf finden Sie im Thema eKrankenbeförderung ausstellen.
Die Schaltflächen, die Ihnen im oberen Bereich des Formulars angezeigt werden, sind unter Allgemeine Funktionen der Formulare beschrieben.
[Verordnung ohne Inhalt drucken]: Für Hausbesuche kann ggf. eine Verordnung, die nur mit Kopf und Stempel bedruckt wird, ausgestellt werden. Dieses Formular wird dann nicht archiviert und kann nicht in den Druckauftrag gelegt werden.
Ihnen stehen zwei Register für Eingaben zur Verfügung:
Grund der Beförderung
Im Register Grund der Beförderung aktivieren Sie ggf. eine der Checkboxen Unfall/Unfallfolgen, Versorgungsleiden (BVG) oder Arbeitsunfall/Berufskrankheit.
Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Haben Sie diese Checkbox
aktiviert, können Sie darunter den Unfallversicherungsträger eingeben.
Sie haben hier Zugriff auf die Unfallversicherungsträger-Datei
(UVT-Datei). Geben Sie das Kürzel ein und klicken Sie auf den GO-Button (
oder
).
Über die Schaltfläche [BG-Report] können Sie auf bereits erfasste BG-Berichte zugreifen und den Unfallversicherungsträger aus dem BG-Bericht in dieses Formular übernehmen.
1. Art der Beförderung
Wählen Sie, ob Hinfahrt und/oder Rückfahrt verordnet werden sollen. Ist der Patient zuzahlungsfrei, aktivieren Sie die entsprechende Checkbox.
Wählen Sie unter Genehmigungsfreie Fahrten oder Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen den Anlass aus, für den Sie eine Krankenbeförderung verordnen.
Teilweise wird Ihnen ein Hinweis angezeigt, dass weitere Informationen oder eine Begründung anzugeben sind. Diese tragen Sie im Register Art der Beförderung im Feld 4 (Begründung/Sonstiges) ein.
Wenn Sie die Checkbox anderer Grund, z. B. Fahrten zu Hospizen aktivieren, tragen Sie im Freitextfeld daneben den Grund der Beförderung ein. Die Verordnung dieser Fahrten ist ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zulässig, wenn es sich um eine Fahrt ins Hospiz, in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung als Leistung der Krankenkasse oder um eine Fahrt zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation, einschließlich Vor- oder Nachbehandlung, handelt. Bei ambulanten Operationen ist Voraussetzung, dass dadurch eine aus medizinischen Gründen notwendige stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist, weil der Patient sich bewusst gegen die stationäre Krankenhausbehandlung entscheidet. Die Begründung für eine stationsersetzende Durchführung sowie den Operationstag tragen Sie im Register Art der Beförderung im Feld 4 (Begründung/Sonstiges) ein.
Wenn Sie die Checkbox anderer Grund für Fahrt mit Krankentransportwagen, z. B. fachgerechtes Liegen, Tragen, Heben erforderlich aktivieren, geben Sie im Register Art der Beförderung im Freitextfeld neben der Checkbox KTW, da ... an, welche Funktionsstörung welche Maßnahmen erforderlich macht, und geben ggf. im Feld 4 (Begründung/Sonstiges) eine Begründung ein.
Art der Beförderung
2. Behandlungstag/Behandlungsfrequenz
Tragen Sie hier ein, von wann bis wann die Behandlung erforderlich ist, und tragen Sie die Frequenz ein.
Im Bereich nächsterreichbare, geeignete
Behandlungsstätte können Sie im Feld Name
auf die Adressdatei zugreifen, indem Sie ein oder mehrere Zeichen eingeben und auf den GO-Button (
oder
) klicken.
3. Art und Ausstattung der Beförderung
Kann der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates Kfz benutzen, ist ein Taxi/Mietwagen verordnungsfähig. Wählen Sie ggf. die Anforderungen an das Taxi/den Mietwagen.
Wenn Sie im Register Grund der Beförderung die Checkbox anderer Grund für Fahrt mit KTW aktiviert haben, geben Sie neben der Checkbox KTW, da medizinisch-fachliche Betreuung und/oder Einrichtung notwendig ist wegen an, welche Funktionsstörung welche Maßnahmen erforderlich macht. Sie haben dort Zugriff auf die medizinischen Daten des Patienten und auf die Befunddatei.
Wählen Sie ggf. die Optionen Rettungswagen, Notarztwagen/Notarzteinsatzfahrzeugoder andere (falls ein Rettungshubschrauber erforderlich ist).
4. Begründung/Sonstiges
Hier steht Ihnen ein Freitextfeld für Begründungen oder sonstige Angaben zu Ihrer Verordnung zur Verfügung.

