Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen
Hinweis:
Zum 1. April 2024 wurde das Muster 10 umbenannt. Der bisherige „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ heißt nun „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“.
In der Formularauswahl von CGM MEDISTAR finden Sie ihn weiterhin unter dem Kürzel Laborüberw., und der Dialog trägt weiterhin den Namen Laborüberweisung.
Hinweis:
Das angepasste Muster 10 trat zum 1. April 2024 ohne Stichtagsregelung in Kraft, sodass vorhandene „alte“ Vordrucke aufgebraucht werden konnten.
Die Blankoformularbedruckung in CGM MEDISTAR ist mit Auslieferung des Updates "Gesetzliche Änderungen zu Q2/2024" auf den neuen Vordruck umgestellt worden. Bei Auswahl des "alten" Vordrucks wird im Dialog noch die „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ angezeigt (wie auf dem Muster), es hat seit dem 1. April 2024 jedoch die Bedeutung SER.
Der Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen (Laborüberw. - qub_lab.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.
Für die Überweisung zur Durchführung von in-vitro-diagnostischen Leistungen in den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM und laboratoriumsmedizinischen Leistungen in den Abschnitten 1.7, 8.5, 8.6 und 30.12.2 EBM ist Muster 10 (und nicht Muster 6) zu verwenden. Dies gilt nicht für die Überweisung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hierfür ist Muster 39 zu verwenden.
Verwenden Sie das Muster 10A (Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften) für Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM in der Laborgemeinschaft.

