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CGM Knowledge Base

QS Hörgeräteversorung Kinder

3.1 Gesetzlicher Hintergrund

Ab dem 01. Juli 2013 gilt die von der KBV eingeführte Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung Kinder. Demzufolge muss ab dem 3. Quartal 2013 quartalsweise eine elektronische Dokumentation zur Hörgeräteversorgung Kinder an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt werden. Damit Sie zu dieser QS-Hörgeräteversorgung Kinder in Ihrem CGM M1 PRO-Programm Daten erfassen und versenden können, stellen wir Ihnen die nachfolgenden Funktionen zur Verfügung. Somit ist eine auch diesen KBV-Vorgaben entsprechende Dokumentation Ihrer Patienten gewährleistet.

Der Aufruf erfolgt ebenfalls über das Zeilentypkürzel „HGV“ . Ihr CGM M1 PRO-Programm überprüft bei diesem Aufruf das aktuelle Alter des jeweiligen zuvor aufgerufenen Patienten und leitet Sie dann dementsprechend in die jeweils spezifischen Dokumentationsmasken. Im Folgenden werden nun die Abläufe einer QS Hörgeräteversorgung Kinder-Dokumentation aufgeführt.

Die KBV –Prüfnummer lautet: Y/58/1307/36/252.

3.2 Voraussetzungen für die CGM M1 PRO-seitige Erfassung

Als grundlegende Voraussetzung gilt ein zuvor erfolgter Patientenaufruf. Dieser Patient muss die folgenden Kriterien erfüllen:

3) Vorhandener Schein für das aktuelle Quartal. Ist dem nicht so, so wird Ihnen die folgende Meldung angezeigt:

image41.jpg

4) Hinterlegtes eindeutiges Geschlecht – wurde diese Information nicht hinterlegt, so wird Ihnen die folgende Meldung angezeigt:

image42.jpg

In beiden genannten Fällen ist ein Modulaufruf nicht möglich.

5) Diese Qualitätssicherung gilt für Patienten bis zum 12. Lebensjahr. Beim Aufruf der Dokumentationsmaske prüft Ihr CGM M1 PRO-Programm im Hintergrund das aktuelle Alter des jeweils aufgerufenen Patienten. Ist der Patient unter 12 Jahre, so werden die mit diesem CGM M1 PRO-Update zur Verfügung gestellten Eingabemasken „Qualitätssicherung Hörgeräteversorgung Kinder – Vor-Verordnung / Nachsorge“ aufgerufen, ist das Alter des Patienten 12 Jahre und höher, so werden die mit dem letzten CGM M1 PRO-Update bereits zur Verfügung gestellten Dokumentationsmasken „Qualitätssicherung Hörgeräteversorgung – Vor-Verordnung / Nachverordnung“ aufgerufen.

Als weitere grundlegende Voraussetzung gilt eine in Ihrem CGM M1 PRO-Programm hinterlegte Lizenz.

Ohne entsprechenden Lizenzeintrag kommt es zu der folgenden Meldung beim Versuch nach Eingabe des Zeilentyps „HGV“ in den CGM M1 PRO-Behandlungsdaten eine Dokumentation zu starten:

image43.jpg

Bei weiteren Fragen zu diesem Punkt wenden Sie sich bitte an Ihren regional zuständigen Vertriebs- und Servicepartner.

3.3 Erfassung einer Dokumentation

Bei der Erfassung einer Dokumentation im Rahmen der HGVK werden die nachfolgend aufgeführten Dokumentationstypen unterschieden:

1. „Vor- Verordnung“

2. „Nachsorge“

Dieser Hintergrund ist in die folgende Abfrage eingebaut worden, die Sie zunächst nach Eingabe es Zeilentypkürzels „HGV“ erhalten:

image44.jpg

Durch Anklicken der Schaltfläche „Vorverordnung“ öffnet sich die Erfassungsmaske „Dokumentation HGVK – Vorverordnung“ .

Diese Erfassungsmaske gliedert sich in den Abschnitt „Vor Verordnung “:

image45.jpg

Und in den Abschnitt „Verordnung“ :

image46.jpg

Innerhalb dieser Maske wurden für Sie die folgenden Hilfsmittel bereitgestellt, deren Symbolik nachfolgend abgebildet und deren Funktionalität kurz beschrieben wird:

image47.jpg

( <Esc> ) Verlassen einer Dokumentation ohne Speichern.

image48.jpg

( <F12> ) Speichern einer Dokumentation mit damit verbundener Plausibilitätsprüfung. Das bedeutet, dass wenn Sie versuchen eine Dokumentation in einem den KBV-Plausibilitätsvorgaben unvollständigen Zustand zu verlassen, so meldet Ihr CGM M1 PRO die Felder in Form der nachfolgend beispielhaften Meldung zurück, die noch auszufüllen sind, um eine vollständige Dokumentation zu erreichen:

image49.jpg

Bitte klicken Sie nach Studium der Plausibilität-Zusammenfassung auf das Symbol Darauf folgend kommt es zu der folgenden Meldung: image50.jpg ( <Esc> ).

image51.jpg

An dieser Stelle haben Sie die freie Wahl, wie Sie weiter verfahren möchten.

Durch Anklicken der Schaltfläche „Speichern“ ( <Alt>+S ) verlassen Sie die noch unvollständige, nicht gültige Dokumentation. Durch Anklicken der Schaltfläche „Weiter“ ( <Alt>+W ) verzweigen Sie zurück in die Dokumentation, um diese vervollständigen zu können.

image52.jpg

( <Shift>+<F8> ) Zwischenspeichern einer Dokumentation. Klicken Sie im Anschluss auf das

Symbol image53.jpg ( <Esc> ), so erfolgt der analoge Ablauf wie auch bei Anklicken des Symbols

image54.jpg

( <F12> ).

image55.jpg

( <F4> ) Löschen einer Dokumentation. Ein Löschen einer Dokumentation ist nur innerhalb der geöffneten Dokumentation möglich. Versuchen Sie die Löschung einer angelegten „HGV“ -Zeile ausgehend der CGM M1 PRO-Behandlungsdaten („Karteikarte“) durchzuführen, kommt es zu der nachfolgenden Meldung:

image56.jpg

Bitte bestätigen Sie diese Meldung mit „OK“ (<Alt>+O) und nehmen Sie bitte eine Löschung einer Dokumentation wie zuvor beschrieben vor.

Wenn Sie eine Dokumentation immer wiederkehrend in der gleichen Art und Weise befüllen, so

bietet sich die CGM M1 PRO-Vorlagenfunktion an. Über das Symbol image57.jpg ( <Shift>+<F2> ) legen

image59.jpg

( <F9> ) kann man sich – befindet man sich innerhalb eines Freitextfeldes (z. B. „anderes“)

– den erfassten Text vergrößernd anzeigen lassen. Über die Symbolik aufgerufene Dokumentation ausgedruckt werden. image60.jpg ( <F11> ) kann die

Über das Symbol elektronischer Form. image61.jpg ( <F1> ) erfolgt der Aufruf des CGM M1 PRO-Handbuches in

Nach Anklicken der Schaltfläche „Nachsorge“ innerhalb der folgenden Maske nach Eingabe des Zeilentypkürzels „HGV“ .

image62.jpg

wird die Erfassungsmaske „Dokumentation HGVK – Nachsorge“ aufgerufen:

image63.jpg

Eine Bearbeitung dieser Dokumentationsmaske erfolgt analog zu der Erfassungsmaske „Dokumentation HGV – Vorverordnung“ .

3.4 Rückinformation in die CGM M1 PRO-Behandlungsdaten

Nachdem Sie eine Dokumentation beendet und gespeichert haben, so wird deren aktueller Status in die CGM M1 PRO-Behandlungsdaten eingetragen. Somit sehen Sie direkt, ohne zuvor erforderlichen Modulaufruf, wie der aktuelle Dokumentationsstand ist.

Beispielhaft zeigt dies die folgende Abbildung an:

image64.jpg

3.5 Unvollständige HGV-Dokumentation wieder aufrufen

Möchten Sie eine unvollständige (Status: „Angaben nicht vollständig“) HGVK-Dokumentation zur weiteren Bearbeitung wieder aufrufen, klicken Sie mit der linken Maustaste innerhalb der CGM M1 PRO-Behandlungsdaten auf den bestehenden HGV-Eintrag (Diskettensymbol).

3.6 Export

Haben Sie eine HGVK-Dokumentation erstellt, so sind folgende zwei Statusinformationen in der HGV- Zeile möglich:

1. Angaben nicht vollständig

2. Angaben vollständig

Hat eine erfasste HGVK-Dokumentation den Status „Angaben vollständig“ so gilt diese als exportbereit und kann nach dem im Folgenden beschriebenen Ablauf exportiert werden.

Über „Direkteinstieg“ → „Listen“ verzweigen Sie in folgende Maske:

image65.jpg

Hier steht Ihnen die „HGV-Kinder – Übersicht“ zur Verfügung.

image66.jpg

Innerhalb dieser Maske haben Sie Selektionsmöglichkeiten bzgl. der Einstellung des in Frage kommenden Quartals und der Sortierung der angezeigten Dokumentationen. Eine für die Praxisorganisation komfortable Einstellung bietet hier die Selektion nach Status und Behandler.

Über Doppelklick auf einen Eintrag kann dieser bearbeitet (wenn noch nicht exportiert wurde) bzw. angesehen (wenn bereits exportiert wurde) werden.

Zum anderen steht Ihnen über „Direkteinstieg“ → „Listen“ der „HGV-Kinder – Export“ zur Auswahl.

image67.jpg

Innerhalb dieser Maske haben Sie Selektionsmöglichkeiten bzgl. der Einstellung des in Frage kommenden Quartals und der Sortierung der angezeigten Dokumentationen. Nach Anklicken des

Symbols angezeigt. image68.jpg ( <F5> ) werden die Dokumentationen (sofern diese zuvor erfasst wurden)

Des Weiteren können Sie in dieser Übersicht unter „Laufwerk“ einstellen, ob Sie die Exportdateien zunächst auf ein „Abrechnungsverzeichnis“ ablegen möchten. Zusätzlich bietet Ihr CGM M1 PRO- Programm an dieser Stelle die Option „KV Connect“ an.

image69.jpg

Bei weiteren Fragestellungen bezüglich „KV Connect“ im Zusammenhang mit eDokumentationen kontaktieren Sie bitte Ihren regionalen Vertriebs- und Servicepartner.

In dieser Aufstellung werden sowohl die unvollständigen als auch die vollständigen Dokumentationen angezeigt – automatisch werden die vollständigen Dokumentationen hinsichtlich einer

Kennzeichnung für einen Export systemseitig durch einen gesetzten Haken vorbelegt.

image70.jpg

Über einen Doppelklick auf eine noch unvollständige Dokumentation, können Sie diese Dokumentation aufrufen und vervollständigen.

Den Export Ihrer vollständig (=den Plausibilitäten der KBV entsprechenden) erfassten HGVK-

Dokumentationen starten Sie über die Schaltfläche image71.jpg ( <Strg>+E ).

Um den Komfort Ihres „HGV-Modules“ an dieser Stelle beispielhaft zu verdeutlichen, prüft Ihr CGM M1 PRO-Programm, ob sich innerhalb des von Ihnen ausgewählten Zeitraumes noch unvollständige (=keine exportfähigen) Dokumentationen befinden. Dies zeigt die folgende Meldung.

image72.jpg

Durch Betätigen der Schaltfläche „Abbrechen“ (<Alt>+A) haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, die noch als unvollständig bestehenden Dokumentationen zu vervollständigen. Durch Betätigen der Schaltfläche „Fortsetzen“ (<Alt>+F) gelangen Sie zum nächsten Schritt innerhalb des HGV- Exportvorgangs und es kommt zu der im Anschluss dargestellten Meldung.

image73.jpg

Hier erhalten Sie abschließend eine Zusammenfassung bezüglich der Anzahl der nun für den Export innerhalb des von Ihnen ausgewählten Zeitraums vorbereiteten vollständigen Dokumentationen. Durch Betätigen der Schaltfläche „Abbrechen“ (<Alt>+A) brechen Sie den Exportvorgang ab. Durch Anklicken der Schaltfläche „Fortsetzen“ (<Alt>+F) starten Sie den Exportvorgang (Starten des KVB- Kryptomoduls). Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: aktuell existiert seitens der KBV kein Prüfmodul bezogen auf einen HGVK-Export.

image74.jpg

Bitte betätigen Sie die Schaltfläche „Starten“ .

image75.jpg

Nachdem Sie vom KBV-Kryptomodul die Rückmeldung „Erfolgreich verschlüsselt“ erhalten haben, klicken Sie bitte auf „Beenden“.

Haben Sie sich zu Beginn des Exports für einen Export auf „Laufwerk: Abrechnungsverzeichnis“ entschieden, erhalten Sie die folgende beispielhafte Meldung:

image76.jpg

Hier wird Ihnen der Pfad angegeben, unter dem die Exportdateien während des Exportvorganges abgespeichert und hinterlegt wurden. Bestätigen Sie diese Meldung mit „OK“ (<Alt>+O) . Es öffnet sich im Anschluss der Ordner mit den darin enthaltenen Exportdateien (Beispiel):

image77.jpg

Nach diesem Schritt ist der Datenexport Ihrer HGV-Dokumentationen beendet.

3.7 Versandwiederholung

Sollte die KV Ihre Daten einmal erneut anfordern, weil z.B. der Datenträger nicht lesbar war, haben Sie über „Direkteinstieg“ → „Listen“ → „HGV-Kinder – Versandwiederholung“ die Option, diese erneut angeforderten Daten ein weiteres Mal zu verschicken.

image78.jpg

Unter dem Punkt „Versand“ finden Sie alle bereits versendeten Datenpakete in dem Format TT.MM.JJJJ – Lieferungsnummer (pro Versandtag) vor. Bitte wählen Sie Ihr Versandpaket, welches Sie

erneut versenden möchten und klicken Sie im Anschluss auf image79.jpg ( <F5> ). Zum Starten des

erneuten Exports betätigen Sie bitte den Button image80.jpg ( <Strg>+E ).

Es kommt zu der folgenden beispielhaften Meldung.

image81.jpg

Nach Bestätigung dieser Meldung mit „Fortsetzen“ (<Alt>+F) , kommt es im Anschluss zu den bereits beschriebenen Maskenabfolgen (KBV-Kryptomodul). Wählen Sie die Schaltfläche „Abbrechen“ (<Alt>+A) so brechen Sie den Vorgang ab.

3.8 Rückinformation in den Behandlungsdaten nach erfolgtem Export

Nach erfolgreichem Export wird der Status der HGV-Dokumentation wie beispielhaft folgt in den CGM M1 PRO Behandlungsdaten dargestellt:

image82.jpg

3.9 Unterstützung von „Optionalen Plausibilitäten“

Innerhalb einer Vor-Verordnung gibt es im Abschnitt „Verordnung“ die Möglichkeit eine Angabe zu folgenden Punkten vorzunehmen:

image83.jpg

Laut KBV-Vorgabe (sog. optionale Plausibilität) dürfen in diesen drei Feldern für die Schwerhörigkeit maximal einmal rechts und einmal links angekreuzt werden. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe,

so kann diese über die nachfolgende Meldung, die Ihr CGM M1 PRO-Programm Ihnen anzeigt, übersteuert werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden für den Export vermerkt, wenn Sie die nachfolgende Meldung mit „Ja“ bestätigen:

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