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CGM Knowledge Base

Kennzeichnung versandqualifizierter Hilfsmittel

Kurzanleitung

eVerordnung Hilfsmittel

Selektivvertrag der ARGE eGesundheit Deutschland

INHALT

eVerordnung für Hilfsmittel vereinfacht Ihren Praxisalltag

Der Einsatz von digitalen Lösungen soll Ihnen als Ärztinnen und Ärzten den Praxisalltag möglichst vereinfachen und Prozesse effizienter und weniger fehleranfällig gestalten. Genau hier setzt das Zukunftsprojekt „ eVerordnung für Hilfsmittel“ der ARGE eGesundheit Deutschland an.

Dahinter stehen sieben Krankenkassen mit rund 34 Millionen Versicherten, die Verordnungen für orthopädische Hilfsmittel auf das Smartphone bringen wollen. Mit diesem Engagement will der Kassenverbund frühzeitig den nächsten Schritt in der digitalen Transformation einleiten. Denn voraussichtlich Mitte 2027 soll die eVerordnung für Hilfsmittel verpflichtend werden.

Sie haben schon jetzt die Möglichkeit, von den Vorteilen der digitalen Hilfsmittel-Verordnung zu profitieren.

Das Projekt startet zunächst mit der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel. Weitere Anwendungsbereiche folgen sukzessive.

Diese Vorteile bringt Ihnen und Ihrer Praxis die eVerordnung für Hilfsmittel: Das Hilfsmittelverzeichnis wird vollständig und übersichtlich in Ihr CGM M1 PRO integriert. Es bietet Ihnen Unterstützung, um die Hilfsmittelverordnung schnell und einfach auszufüllen. Mit der Funktion der Freitext-Stichwortsuche gelangen Sie mit einem Klick in den passenden Hilfsmittelbereich. Die Software übernimmt die Hilfsmittelnummern automatisch. Fehler werden so vermieden. Ihr bürokratischer Aufwand wird verringert: Durch eine automatische Logikprüfung während des Verordnens reduzieren Sie Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen. Zeitgewinn und Ablaufoptimierung: Die gesamte Praxisorganisation profitiert. Sie benötigen grundsätzlich keinen Ausdruck mehr, Sie unterschreiben - wie bei den Arzneimitteln - mit dem elektronischen Heilberufsausweis. Die eVerordnung spart Papier. Ein geringerer Papierverbrauch tut der Umwelt gut und erspart Ihnen Kosten für Papier und Tinte.

Auch die Vorteile für Ihre Patientinnen und Patienten liegen auf der Hand:

Krankenversicherte bekommen ihre Hilfsmittel schneller, sicherer und einfacher. Verordnungen können nicht verloren gehen, werden sofort übermittelt und sind immer auf dem Smartphone verfügbar. Der Bearbeitungsstatus lässt sich jederzeit einsehen. Verordnungen können direkt durch Patientinnen und Patienten digital an z. B. Sanitätshäuser oder Apotheken übermittelt werden.

1 Verfügbare Produktgruppen

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die zum jetzigen Zeitpunkt digital verordnet werden können:

Adaptionshilfen

Armprothesen

Bade- und Duschhilfen

Bandagen

Beinprothesen

Brustprothesen

Einlagen

Elektrostimulationsgeräte

Epithesen

Gehilfen

Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Kranken-/Behindertenfahrzeuge

Lagerungshilfen

Orthesen/Schienen

Sitzhilfen

Stehhilfen

Orthopädische Schuhe

Therapeutische Bewegungsgeräte

Toilettenhilfen

Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Machen Sie mit und nehmen Sie am Selektivvertrag teil, ganz unkompliziert mit einer einfachen Zustimmung.

Weitere Infos zu dem Modellprojekt finden Sie hier: https://egesundheit-deutschland.de/ .

2 Technische Voraussetzungen

Lokale Internetverbindung Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für das Signieren der digitalen Hilfsmittelverordnung Portfreischaltung: Dazu stellen wir Ihnen ein gesondertes Dokument zur Verfügung.

3 Freischaltung in CGM M1 PRO

Zur Aktivierung der eVerordnung Hilfsmittel ist eine Einschreibung pro Arztkürzel mit eindeutiger LANR/BSNR Kombination notwendig. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Behandlerkürzel in Ihrem CGM M1 PRO an. Navigieren Sie anschließend im Wegweiser zu „Direkteinstieg | Integrierte Versorgung“ und öffnen Sie die „ IV-

Verwaltung“ . Wählen Sie in dem Bereich „eVerordnung Hilfsmittel“ aus und klicken

Bitte beachten Sie : Es ist erforderlich, dass Sie sich für jede LANR separat einschreiben.

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Nachdem Sie beide Häkchen gesetzt haben, wird die Schaltfläche „Einschreiben“ aktiviert, und Sie können die Einschreibung bestätigen. Daraufhin werden Sie aufgefordert, den Anweisungen auf Ihrem Kartenterminal zu folgen. Geben Sie den PIN Ihres eHBA am Kartenterminal ein, um die Teilnahmeerklärung zu signieren. Bitte speichern Sie anschließend die Teilnahmeerklärung. Der empfohlene Speicherort wird automatisch geöffnet.

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Sobald Sie diesen Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, ist der Arzt korrekt eingeschrieben und Sie können die eVerordnung für Hilfsmittel in CGM M1 PRO nutzen.

4 Voraussetzung Patientin/Patient

Damit Hilfsmittel im Rahmen des Projekts eGesundheit digital verordnet werden können, muss die jeweilige Patientin bzw. der Patient bei einer der derzeit teilnehmenden sieben Krankenkassen (AOK Bayern – die Gesundheitskasse, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, IKK classic, Techniker) versichert sein. Darüber hinaus findet eine Online-Prüfung statt,

ob die Patientin/der Patient innerhalb einer der Krankenkassen-Apps für die Teilnahme registriert ist ob es sich bei den verordneten Hilfsmitteln um Hilfsmittel der verfügbaren Produktgruppen handelt und ob ein Sanitätshaus im Umkreis von ca. 30 km verfügbar ist.

Trifft dies nicht zu, kann keine digitale Verordnung stattfinden. In diesem Fall wird die Verordnung auf einem herkömmlichen Muster 16 ausgedruckt.

5 Krankenkassen-App für Versicherte

Alle teilnehmenden Krankenkassen bieten für ihre Versicherten eine individuelle App an, die über den Google Play Store (Android) oder den App Store (iOS) heruntergeladen werden kann. Bei Fragen wenden sich Patientinnen und Patienten direkt an ihre Krankenkasse.

6 Erstellen einer digitalen Hilfsmittelverordnung (eVerordnung)

Eine eVerordnung starten Sie aus CGM M1 PRO direkt aus dem Rezeptformular heraus. Nicht alle Hilfsmittelverordnungen können aktuell digital erstellt und versendet werden. Verordnen Sie ein Hilfsmittel, welches nicht aus dem verfügbaren Produktgruppen-Bestand stammt, wird die Verordnung auf dem herkömmlichen Muster 16 ausgedruckt. Pro Verordnung können drei Hilfsmittel einer Produktgruppe ausgewählt werden. Bei dem Versuch mehr als drei Hilfsmittel zu verordnen, erscheint ein entsprechender Hinweis.

Um die eVerordnung korrekt auf Ihrem Kassenrezept zu erfassen, müssen Sie die Hilfsmittel über den Hilfsmittelkatalog verordnen. Klicken Sie dazu bitte im Kassenrezept auf das Feld 7 „Hilfsmittel“. Anschließend öffnet sich der Hilfsmittelkatalog.

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Für den Versand einer elektronischen Hilfsmittelverordnung ist die Nutzung des Hilfsmittelkatalogs zwingend notwendig, da über diesen strukturierten Daten für die elektronische Weiterverarbeitung erfasst werden.

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Hilfsmittel, die sich für den elektronischen Versand qualifizieren, werden in der Liste der Hilfsmittel bläulich hervorgehoben.

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6.2 Favorisierte Hilfsmittel

Hilfsmittel und übergeordnete Einträge können zusätzlich als Favorit markiert werden, um zukünftige Zugriffe zu erleichtern. Markieren Sie hierzu den gewünschten Eintrag und wählen „Als Favorit markieren“.

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Die Auflistung der Hilfsmittel kann anschließend mit „Favoriten Anzeigen“ auf die favorisierten Hilfsmittel reduziert werden.

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6.3 Verordnung von Hilfsmitteln

Für die Verordnung von Hilfsmitteln empfehlen wir, allgemeine kategorisierte Hilfsmittel (7-stellige Hilfsmittelpositionsnummer) zu verwenden. Dies erleichtert den Genehmigungsprozess durch die Krankenkassen und kann zu einer schnelleren Versorgung des Patienten führen.

Folgend ein Beispiel für ein allgemein kategorisiertes Hilfsmittel (7-Steller: 10.46.02) und ein Beispiel für ein herstellerspezifisches Hilfsmittel (10-Steller: 10.46.02.0013):

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Beachten Sie, dass die Verordnung herstellerspezifischer Hilfsmittel (10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer) eine zusätzliche Begründung erfordert und möglicherweise höhere Kosten verursacht.

Nach der Auswahl und Übernahme eines Hilfsmittels werden Sie aufgefordert, Angaben zum Hilfsmittel zu tätigen. Erforderliche Angaben sind die Felder Anzahl/Menge, Diagnose und bei herstellerspezifischen Hilfsmitteln eine Begründung. Ein rotes Sternchen (*) kennzeichnet Felder als Pflichtfeld.

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Bestätigen Sie das Hilfsmittel mit „Übernehmen“. Anschließend können weitere Hilfsmittel verordnet oder die bereits erfassten Hilfsmittel mittels „Auf das Rezept übernehmen“ auf das Rezept übernommen werden.

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6.4 Übernahme von Hilfsmitteln auf das Rezept

Beim Verlassen des Hilfsmittelkatalogs überprüft CGM M1 PRO, ob die Patientin oder der Patient an der eVerordnung Hilfsmittel teilnimmt und welche der verordneten Hilfsmittel in Sanitätshäusern verfügbar sind. Dieser Prozess kann einige Sekunden in Anspruch nehmen, weshalb die Hilfsmittel nacheinander in der Liste erscheinen. Anschließend werden die Hilfsmittel auf das Rezeptformular übernommen.

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6.5 Druck und Versand

Grundsätzlich können alle Rezeptarten weiterhin gleichzeitig verordnet werden. Die verschiedenen Prozesse werden sequenziell automatisch abgearbeitet. CGM M1 PRO führt Sie hierbei durch den Prozess. Versandfähige Hilfsmittel werden ausschließlich digital bereitgestellt. Es erfolgt kein Ausdruck. Bis zu drei Hilfsmittel einer Produktgruppe werden pro Datensatz zusammengefasst.

Wenn eine digitale Bereitstellung des Hilfsmittels nicht möglich ist, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung.

Daraufhin erfolgt automatisch der reguläre Ausdruck bei Abschluss des Verordnungsprozesses.

Vor der HBA-Signatur der Datensätze öffnet sich der Signaturvorschau-Dialog, in dem Sie die entstehenden Verordnungen sichtprüfen können, ehe Sie den Verordnungsprozess mittels „Signieren und Versenden“ fertigstellen.

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Nachdem die eVerordnung versendet wurde, sind Änderungen am Rezeptformular nicht mehr möglich.

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7 eVerordnung für Hilfsmittel im ePostfach

Selbstverständlich können Sie bereits versendete eVerordnungen jederzeit über das ePostfach in CGM M1 PRO einsehen. Rufen Sie dazu das ePostfach auf und wählen Sie den Service „eHilfsmittel“.

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Dort stehen Ihnen die folgenden Sortiermöglichkeiten zur Verfügung.

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8 eVerordnung stornieren

Grundsätzlich kann eine eVerordnung storniert werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht einzelne Hilfsmittel einer Verordnung storniert werden können. Das Storno bezieht sich immer auf die gesamte Hilfsmittelverordnung.

Um eine eVerordnung für Hilfsmittel zu stornieren, rufen Sie das ePostfach auf und wählen Sie den Service „eHilfsmittel“. Markieren Sie anschließend die entsprechende Verordnung und stornieren

Sie diese mit image17.jpg (<F4>) .

9 Arztteilnahme beenden

Falls Sie Ihre Teilnahme beenden möchten, bitten wir Sie ebenfalls, sich mit Ihrem Behandlerkürzel in Ihrem CGM M1 PRO anzumelden. Navigieren Sie dann im Wegweiser zu „Direkteinstieg | Integrierte Versorgung“ und öffnen Sie die „IV-Verwaltung“. Wählen Sie anschließend den

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CompuGroup Medical Deutschland AG

Produktbereich Arztsysteme Maria Trost 25, 56070 Koblenz

cgm.com /m1pro

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