Wird mit jedem Einlesen der eGK der Zugriff auf weitere 90 Tage erteilt?
Ja. Vorausgesetzt, dass das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)1 durchgeführt wird, ein positiver Prüfstatus zurückkommt und von Patientenseite zwischenzeitlich keine Änderungen (z.B. ein Widerspruch, eine zeitliche Limitierung des Aktenzugriffs) erfolgt sind.
1 Das VSDM ermöglicht neben dem Lesen der VSD eine Online-Prüfung und ggf. eine Online-Aktualisierung durch Abgleich mit den Daten der Krankenkasse. So kann bspw. eine Adressänderung direkt auf der eGK aktualisiert werden. Arztpraxen können dann über ihre Praxissoftware die aktuellen Daten von der eGK direkt einlesen. Das Ergebnis der Online-Prüfung/-Aktualisierung wird durch einen sogenannten Prüfungsnachweis auf der eGK gespeichert und an das Primärsystem übergeben. Die Einstellungen werden in der Regel durch den Vertriebs- und Servicepartner vorgenommen. Neben den allgemeinen Konnektor-Einstellungen wird festgelegt, wie häufig ein Abgleich der eGK erfolgen soll. Wir empfehlen die Einstellung „immer“.

