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CGM Knowledge Base

Sind Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu verpflichtet, alte Dokumente auf Wunsch einer Patientin oder eines Patienten in die ePA für alle einzustellen?

Es besteht die Verpflichtung, Dokumente aus dem aktuellen Behandlungskontext einzustellen jedoch nicht, ältere Befunde einzuscannen und in die Akte zu laden. Dies kann jedoch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten als zusätzlicher Service angeboten werden -eine gesonderte Vergütung ist hierfür allerdings nicht vorgesehen. Versicherte haben jedoch den Anspruch darauf, dass ältere Dokumente von der jeweiligen Krankenkasse digitalisiert und in die Patientenakte hochgeladen werden.

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