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CGM Knowledge Base

Muss der Widerspruch bei jedem Patienten aktiv erfragt werden?

Der Patient muss über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt werden, vor allem bei hochsensiblen Daten (z. B. zu sexuell übertragbare Krankheiten, psychischen Krankheiten oder Schwangerschaftsabbrüchen). Die Aufklärung kann über unterschiedliche Wege erfolgen, wie z. B. über unser Digitales Anamnese -und Patientenmanagement „AmbulApps“ (siehe CGM one | AmbulApps: Digitalisierung für zentrale Praxisabläufe) oder einen Aushang in der Praxis. Alternativ können Patienten innerhalb des persönlichen Gesprächs – wenn der Kontext es erfordert – informiert werden.

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