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CGM Knowledge Base

Kann ein Arzt auf Papier gedruckte Untersuchungsergebnisse ablehnen und auf die ePA verweisen?

Nein. Ein Arzt darf die Behandlung nicht verweigern, nur weil die Untersuchungsergebnisse auf Papier vorgelegt werden (es sei denn, es gibt triftige Gründe, wie z. B. Fälschungsverdacht oder Unlesbarkeit). Die Papierform darf auch nicht generell abgelehnt werden, wenn Patienten (z. B. ältere Personen) keinen Zugang zur ePA haben oder bewusst keine digitale Lösung nutzen möchten.