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CGM Knowledge Base

Gibt es wichtige Einstellungen zur Abrechnung?

Ja. Um Kürzungen der TI-Pauschale und Ihres Honorars zu vermeiden, ist zunächst nachzuweisen, dass Ihre Praxis die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA erfüllt. Durch die Lizenzierung des M1-Zusatzmoduls „elektronische Patientenakte“ wird dieser Nachweis automatisch innerhalb der Konfiguration gesetzt und in Ihrer Abrechnungsdatei übertragen. Wir empfehlen Ihnen, dies vor der Durchführung Ihrer Abrechnung noch einmal zu prüfen.

Rufen Sie im Wegweiser „Praxisdaten | Systemkonfiguration“ auf. Im Bereich „Arbeitsplatz“ klicken Sie auf den Abtauchknopf „Weitere Einstellungen“ und wählen dort den Punkt „Einstellungen elektronische Patientenakte“ aus.

epa-aktiv-einst.png

Der Nachweis zur Nutzung der TI-Fachanwendung „ePA“ wird für jede (Neben-)Betriebsstätte in die Kassenabrechnung (ADT= Abrechnungsdatenträger) übertragen.

Sobald die Modulfreischaltung für die ePA in CGM M1 PRO vorgenommen und die Konfiguration des ePA-Moduls erfolgreich abgeschlossen wurde, rufen Sie unter „Praxisdaten | Praxen“ | Abtauchknopf „Weitere Angaben“ die Einstellung „TI Fachanwendung (Kassenabrechnung)“ auf und bestätigen in der nachfolgenden Auswahl das aktuelle Quartal. Anschließend setzen Sie den Parameter „elektronische Patientenakte Stufe 3 (ePA) auf „Ja“ und verlassen die Maske mit dem grünen Haken.

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