Das Arbeiten mit der ePA im Praxisbetrieb
Zugriff
Die neue ePA für alle stellt die sogenannte „Opt-Out-Version“ der elektronischen Patientenakte dar. Das bedeutet, dass Patienten ihre ePA nicht mehr aktiv bei der Krankenkasse beantragen müssen. Für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland wird automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt - es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus.
Das Eingeben einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) durch den Patienten ist nicht mehr erforderlich. Im Behandlungskontext haben Sie automatisch Zugriff. Ab dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben Sie standardmäßig 90 Tage lang Einsicht in die Inhalte der ePA und können Daten einstellen - vorausgesetzt, es liegen keine Widersprüche vor und der Zugang Ihrer Praxis wurde über die App des Patienten nicht gesperrt. Der Patient kann die Zugriffsdauer auf die ePA allerdings nach Belieben anpassen. In der App kann er die Dauer des Zugriffs erhöhen oder verringern.
Wenn Sie die Patientenakte aufrufen, sind die Funktionen der elektronischen Patientenakte über ein Icon in der Symbolleiste erreichbar. Die Verfügbarkeit und die Statusinformationen zur elektronischen Patientenakte werden durch unterschiedliche Farben des ePA-Icons signalisiert. Die Meldungsinformationen und Farbschemata sind bei CGM M1 PRO und CGM M1 PRO NEXT identisch.

Um bei verfügbarem Zugriff zu sehen, wie lange der Zugriff auf die ePA des Patienten gewährt wurde, können Sie die Mouseover-Funktion des ePA-Icons nutzen. Ein Tooltip liefert die gewünschten Informationen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der angegebene Wert für das voraussichtliche Enddatum der Berechtigung zur Einsichtnahme in die ePA von verschiedenen Faktoren abhängt. Dadurch kann die Anzeige von der tatsächlichen Berechtigung abweichen.
Wenn der Zugriff auf die ePA eines Patienten durch das Einlesen der Gesundheitskarte (eGK) genehmigt wurde, wird im Tooltip das voraussichtliche Enddatum angezeigt. Dieses Datum ergibt sich aus dem Zeitpunkt des Einlesens der eGK und ist um 90 Tage verlängert. Sollte der Zugriff jedoch über den Patientenzugang zur ePA erteilt worden sein (ausgehend der ePA-App), können wir aus technischen Gründen kein Ablaufdatum bereitstellen.

Zugriff des Patienten über die ePA-App der Krankenkasse
Bevor der Patient die ePA über die ePA-App der Krankenkasse nutzen kann, muss er zunächst die App seiner Krankenkasse auf seinem Smartphone installieren und sich anschließend einmalig in der ePA-App registrieren und authentifizieren.
Die Authentifizierung ist unter anderem über folgende Wege möglich:
• Videochat (PostIdent)
• Online-Ausweisfunktion (eID)
• Postfiliale
Für detailliertere Informationen und Fragen zur Ersteinrichtung/Verwendung der ePA-App kann sich der Patient direkt an die jeweilige Krankenkasse wenden.

