Darf ich die ePA mit Dokumenten, wie z. B. einem eAB, ergänzen, den ich nicht selbst erstellt habe?
Ja, dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Dennoch sollten vorrangig die selbst erhobenen Daten berücksichtigt werden.
Ja, dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Dennoch sollten vorrangig die selbst erhobenen Daten berücksichtigt werden.