Was muss ich bei der Bereitstellung von PDF-Dokumenten beachten?
PDF-Dokumente dürfen aufgrund von BSI-Vorgaben ausschließlich im sogenannten PDF/A-Format (d. h. einem PDF-Format, das speziell zur sicheren Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde) in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Bei der Umwandlung von Dokumenten in das ePA-konforme PDF/A-Format kann es in Einzelfällen zu Änderungen in der Darstellung kommen (z. B. abweichende Schriftarten, verschobene Tabellen oder Grafiken). Bitte prüfen Sie das konvertierte Dokument daher auf Vollständigkeit und Lesbarkeit und gleichen Sie es bei Bedarf mit dem Original ab.

