Müssen die neuen Labordaten immer an die ePA übertragen werden?
Aus den Ausführungen der KBV geht hervor, dass alle selbst erhobenen Befunde in die ePA zu laden sind. Zu den Dokumenten die Praxen mit Start der neuen ePA einstellen müssen, gehören Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Auch eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe sind einzustellen.
Quelle: KBV - Neue Serie „Alles nur eine Frage“: Welche Dokumente stellen Praxen in die ePA ein?

