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CGM Knowledge Base

Abrechnungsnachweis ePA

Um Kürzungen der Ti-Pauschale und Ihres Honorars zu vermeiden, ist nachzuweisen, dass Ihre Praxis die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA erfüllt. Durch die Aktivierung der ePA wird dieser Nachweis automatisch innerhalb Ihrer Abrechnungsdatei übertragen. Wir empfehlen Ihnen, dies vor der Durchführung Ihrer Abrechnung noch einmal zu prüfen. Diese Information finden Sie in CGM ALBIS im Menü Abrechnung | Protokolle in „interne Fehlerprotokolle“ („Fehlerliste des KVDT-Container“) als „ePA Stufe 3 fähig“:

Fehlerliste_KVDT.png

 

Außerdem auch in „Fehlerprotokoll Prüfmodul“ („KBV-Prüfmodul Prüfprotokoll (KVDT, Praxis-Version)“) als „ePA Stufe 3 bzw. ePA4all-fähig“:

 

KBV-Prüfmodul.png

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