GOÄ Alt

Diese GOÄ wurde abgelöst durch die GOÄ Neu. Diese wird im folgenden Kapitel beschreiben.

 

Hinweis

Möchten Sie diese Menüpunkte nicht angezeigt bekommen können Sie diese unter dem Menü Ansicht | Funktionsleisten | Anpassen | Menü ausblenden.

 

GOÄ-Neu

Hier wird Ihnen der GOÄ Gebührenstamm mit allen Details angezeigt. Sie haben die Möglichkeit neue Gebührennummern aufzunehmen, bestehende zu verändern oder zu löschen. Diese Gebührenordnung können Sie an den verschiedensten Stellen im Programm aufrufen, um die Leistungserfassung vorzunehmen.

 

  • Wählen Sie das Menü Stammdaten | GOÄ | Neu. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:

 

Neue_GOAE.png

 

  • Betätigen Sie Neu bzw. Ändern und nehmen Sie folgende Einträge vor:

 

GO-Nummer

Tragen Sie hier die eindeutige Bezeichnung der GO-Nummer ein.

 

Leistungstext

Tragen Sie hier den Text ein, der für die jeweilige GO-Nummer auf der Rechnung erscheinen soll.

 

Text (Teil 2)

Hier kann ein weiterführender Text zur GO-Nummer eingegeben werden.

 

Gültig von .. bis

Tragen Sie hier den Gültigkeitszeitraum der entsprechenden GO-Nummer ein.

 

Punktzahl/Betrag

Tragen Sie die entsprechenden Werte ein.

Im Feld Betrag haben Sie die Möglichkeit, einen Betrag zu einer GOÄ Ziffer einzutragen, wenn es sich um eine Pauschale handelt.

Wird zu einer Leistungsziffer ein Punktwert und ein Einfachwert (Betrag) eingetragen, so wird in der Rechnung der Punktwert verwendet.

 

DKG-NT (Krankenhaus - Nebentarif)

Vollkosten / Besondere Kosten / Allgemeine Kosten:

Diese Kosten gehören zu dem vereinbarten „Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft“, der die Liquidation erbrachter Leistungen von Krankenhausärzten z.B. für ambulante Behandlungen gegenüber Selbstzahlern regelt.

 

Wichtiger Hinweis

Einträge dürfen hier nur von Chefärzten bzw. durch Krankenhäuser vorgenommen werden!

 

Einschlüsse

Hier können Sie Leistungen erfassen, deren Abrechnung eine zusätzliche GO-Nummer voraussetzen.

Folgende Arten von Einschlüssen sind möglich:

  • Keine

  • Zusatzziffer zu

  • Nur kombinierbar mit

     

Klicken Sie auf Einschlüsse und es öffnet sich der folgende Dialog:

 

Einschluss_GO_Nummern.png

 

Ausschlüsse

Hier können Sie Leistungen erfassen, deren Abrechnung sich gegenseitig ausschließen.

 

Klicken Sie auf Ausschlüsse und es öffnet sich der folgende Dialog:

 

Ausschluss_GO_Nummern.png

 

Begründung/Uhrzeit

Hier legen Sie fest, ob und wann eine Begründung/Uhrzeit bei Abrechnung der GO-Nummer erfolgen muss.

 

MwSt(%)

Hier legen Sie fest, ob bei dieser Leistung eine Mehrwertsteuer berechnet wird.

 

Minderung

Wählen Sie

 wenn die GO-Nummer

keine Ausnahme

z. B. bei stationären Rechnungen gemindert wird. Dies ist der Regelfall!

Ausnahme von Ost- Minderung

von der Ostminderung ausgenommen werden soll. Dieser Eintrag ist nur von Ärzten in den neuen Bundesländern vorzunehmen.

Ausnahme von stationärer Minderung

von der stationären Minderung ausgenommen werden soll. Dies ist aber nur bei dem Zuschlag J offiziell zulässig.

Ausnahme von stat. und Ost-Minderung

wenn Sie die Ausnahme von Ost- und stat. Minderung kombinieren wollen.

 

Die festgelegte stationäre bzw. Ostminderung wird bei der Privatliquidation in CGM ALBIS, sowie bei der Erstellung der mediserv Abrechnungsdatei berücksichtigt. Bei der Erstellung der PAD-Abrechnungsdatei wird die Minderung nicht berücksichtigt, da die PVS diese selbst vornimmt.

 

Faktorzuordnung

Wählen Sie die gewünschte Zuordnung des Steigerungsfaktors aus.

  • Labor (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechungsarten | Labor)

  • Technisch (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechnungsarten | Technisch)

  • Ärztlich (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechnungsarten | Ärztlich)

  • Einfach (Keine Steigerung, Faktor entspricht 1,0)

  • Katalog 100 (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechnungsarten | Katalog 100)

  • Katalog 101 (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechnungsarten | Katalog 101)

  • Katalog 102 (Steigerungsfaktor aus Stammdaten | Rechnungsarten | Katalog 102)

 

Geschlecht   

Wählen Sie hier, ob die GO-Nummer bei beiden, nur männlichem oder nur weiblichem Geschlecht abgerechnet werden darf.

 

 

 

Max. pro Tag/max. pro Rechnung

Hier legen Sie die maximale Anzahl fest, wie oft die GO-Nr. am Tag bzw. auf einer Rechnung abgerechnet werden darf.

 

Katalogzuordnung

Hier können Sie die GO-Nummer einem GOÄ Kapitel zuordnen.

 

Altersgrenze Min/Max

Hier wird angegeben, ob ein Mindest- und/oder ein Maximalalter gilt, um diese GO-Nummer abrechnen zu können. Die Altersangaben sind in Tagen, Monaten oder Jahren möglich

 

Tages-/Altersvorschriften

Die jeweiligen Bedingungen zu den Altersgrenzen werden im Feld hier aufgeführt und können sein:

  • keine

  • Wochenend-/Feiertagsziffer

  • Altersgrenzen beachten

  • Schwangerschaftsstatus beachten

 

Nur 1x pro Rechnung neben Kapitel C-O

Ist der Schalter gesetzt, erscheint ein Hinweis, wenn diese Leistung mehr als einmal neben Leistungen der Kapitel C-O abgerechnet worden ist.

 

Dokumentationspflichtig

Setzen Sie den Schalter, um diese GO-Nummer als dokumentationspflichtig zu kennzeichnen.

 

Besuchsziffer

Setzen Sie den Schalter, um diese GO-Nummer als Besuchsziffer zu kennzeichnen.

 

2. Zeile auf Rechnung

Setzen Sie den Schalter, um den Text (Teil 2) mit auf die Rechnung zu schreiben.

 

BG/UV GOÄ

Hier wird Ihnen der BG-Gebührenstamm analog dem Gebührenstamm der Neuen GOÄ angezeigt.

 

  • Wählen Sie im Menü Stammdaten | BG/UV GOÄ. Daraufhin erscheint folgendes Fenster:

 

BG_UV_GOAE.png

 

  • Die hier aufgeführten Informationen entsprechen denen aus der Neuen GOÄ. (siehe Kapitel "GOÄ-Neu") Unterschiedlich jedoch ist der fehlende Punktwert/ Betrag, für den in der BG/UV GOÄ Beträge für Allgemeine- und Besondere Heilbehandlung ausgewiesen sind.

GOÄ und BG/UV-GOÄ aktualisieren

Mit den Updates erhalten Sie in regelmäßigen Abständen bundeseinheitliche Änderungen zur GOÄ (Neu). Um diese Änderungen in Ihre Datenbank zu übernehmen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

 

  • Wählen Sie Stammdaten | GOÄ | Aktualisieren. Daraufhin erscheint folgender Dialog:

 

Aktualisiserung_GOAE_Stamm.png

 

  • Wählen Sie die gewünschte Gebührenordnung aus und klicken Sie anschließend auf OK. Daraufhin erscheint folgender Dialog:

 

Aktualisierung_GOAE_Stamm2.png

 

 

Beschreibung

Alle Daten automatisch abgleichen

Es werden alle Leistungsziffern (auch Ihre selbsterfassten bzw. selbst geänderten) ohne Rückfrage aktualisiert.

Einzelbestätigung bei selbst geänderten Ziffern

Es wird bei jeder von Ihnen selbst geänderten oder angelegten Leistungsziffer nachgefragt, ob eine Aktualisierung vorgenommen werden soll. (Empfohlen)

Originaldaten behalten

Hier wird nicht aktualisiert. Dies ist die Vorbelegung, damit nicht versehentlich eine Aktualisierung durchgeführt wird.

 

  • Aktualisieren Sie den Gebührenstamm mit der Option Einzelbestätigung bei selbst geänderten Ziffern, so werden Ihnen Abweichungen der momentanen Daten in Ihrem GOÄ-Stamm im Vergleich mit der Aktualisierungsdatei wie im folgenden Dialog angezeigt:

     

    Abgleich_GOAE_Ziffern.png


  • Ist die Punktzahl der GO-Nummer 0, so wird Ihnen der Einfachwert/Betrag angezeigt.

  • Klicken Sie auf OK, um die Aktualisierung der angezeigten GO-Nummer vorzunehmen. Ihre momentanen Daten werden mit denen aus der Aktualisierungsdatei überschrieben.

  • Wenn Sie nicht alle Änderungen für die gezeigte Ziffer übernehmen möchten, entfernen Sie den Schalter bei dem entsprechenden Eintrag. Nun bleibt der bisherige Eintrag erhalten. Weitere Änderungen zu der GO-Nummer werden aber übernommen.

  • Drücken Sie auf Überspringen, um die Aktualisierung der GO-Nummer auszulassen. Ihre momentanen Daten bleiben erhalten.

  • Drücken Sie auf Abbruch, um die Aktualisierung abzubrechen. Der ursprüngliche Zustand wird wieder hergestellt.