Elektronische Verordnung von Krankenbeförderung (eKrabe) in CGM TurboMed
Sie möchten Verordnungen für Krankenbeförderung (KBV-Muster 4) aus CGM TurboMed nicht nur ausdrucken, sondern zusätzlich elektronisch an teilnehmende Krankenkassen senden. Dabei sollen alle formalen Anforderungen erfüllt sein, Rückfragen von Krankenkassen und Fahrdiensten minimiert werden und der Ablauf in der Praxis möglichst unverändert bleiben.
1. Voraussetzungen und Funktionsumfang kennen
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Prüfen Sie, ob die Krankenkasse des Patienten die eVerordnung unterstützt. Aktuell nehmen folgende Krankenkassen teil:
- BARMER
- DAK (nur genehmigungspflichtige Fahrten)
- MKK (ehemals BKK VBU)
- AOK NordWest
- AOK Rheinland-Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
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Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen eHBA einsetzen.
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Stellen Sie sicher, dass KIM in Ihrer Praxis eingerichtet ist, damit CGM TurboMed die eVerordnung über die Telematik-Infrastruktur versenden kann.
2. Verordnung für Krankenbeförderung in CGM TurboMed aufrufen
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Öffnen Sie die Patientenkartei des betreffenden Patienten.
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Rufen Sie die Verordnung für Krankenbeförderung wie gewohnt über CGM TurboMed auf (z. B. über das entsprechende Kommando oder über Sonstige>"Verordnung einer Krankenbeförderung").
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Bestätigen Sie gegebenenfalls einen Hinweistext.
- CGM TurboMed blendet beim Aufruf der Funktion einen Hinweis zur eVerordnung ein.
- Deaktivieren Sie dieses Popup bei Bedarf dauerhaft, falls Sie den Hinweis nicht mehr anzeigen möchten.

3. Verordnung KBV-konform ausfüllen
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Füllen Sie alle Felder der Verordnung wie gewohnt aus.
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Achten Sie auf die Markierungen und Hinweise im rechten Bereich des Fensters.
- Diese Hinweise unterstützen die KBV-konforme Befüllung.
- Passen Sie Einträge an, wenn CGM TurboMed Hinweise zu fehlenden oder unplausiblen Angaben zeigt.
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Beachten Sie die Regelung der Krankenkassen:
- Die meisten teilnehmenden Kassen ermöglichen den elektronischen Versand für genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Fahrten.
- Die DAK erlaubt den elektronischen Versand nur für genehmigungspflichtige Fahrten.

4. Druck der Verordnung auslösen
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Schließen Sie die Befüllung der Verordnung vollständig ab.
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Drücken Sie STRG + D, um den Druck anzustoßen.
- CGM TurboMed erstellt den Papierausdruck für den Patienten.
- Parallel bereitet CGM TurboMed den elektronischen Versand als eVerordnung vor.
5. Mündliche Einwilligung des Patienten einholen
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Lesen Sie den Einwilligungsdialog zur eVerordnung, der nach dem Druckaufruf erscheint.
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Erklären Sie dem Patienten kurz den Zweck des elektronischen Versands:
- Die Krankenkasse kann die Verordnung schneller prüfen.
- Der Patient muss die Verordnung nicht mehr per Post oder persönlich bei der Krankenkasse einreichen.
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Fragen Sie den Patienten, ob er dem elektronischen Versand zustimmt.
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Klicken Sie bei Bedarf auf die Schaltfläche zur Patienteninformation, um eine Patienteninformation als PDF aufzurufen und auszudrucken.
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Wählt der Patient die Zustimmung, klicken Sie die Option für die mündliche Einwilligung (z. B. Auswahl von „mündlich erteilt“).
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Bestätigen Sie den Dialog.
Hinweis: Eine mündliche Einwilligung reicht aus. Die Einwilligung gilt für 540 Tage und lässt sich jederzeit für die Zukunft widerrufen.
6. eHBA-Signatur durchführen
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Prüfen Sie, ob der eHBA korrekt gesteckt und freigeschaltet ist.
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Führen Sie die eHBA-Signatur im angezeigten Signaturdialog aus.
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Bestätigen Sie die Signatur, damit CGM TurboMed die eVerordnung elektronisch an die Krankenkasse versendet.
7. Ausdruck an den Patienten aushändigen
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Nehmen Sie den ausgedruckten Verordnungsvordruck vom Drucker.
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Händigen Sie den Ausdruck dem Patienten aus.
- Der Fahrdienst benötigt weiterhin den Papierausdruck.
- Der Patient muss den Ausdruck nicht mehr an die Krankenkasse senden.
8. Gültigkeit und Verwaltung der Einwilligung
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Beachten Sie, dass die dokumentierte Einwilligung des Patienten für 540 Tage gilt.
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Erstellen Sie innerhalb dieses Zeitraums weitere Verordnungen für Krankenbeförderung wie gewohnt.
- CGM TurboMed druckt und sendet dann automatisch elektronisch, ohne jede erneute Nachfrage zur Einwilligung.
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Widerruft der Patient seine Zustimmung, entfernen Sie das entsprechende Häkchen in der Einwilligungsverwaltung bzw. im Einwilligungsdialog.
- CGM TurboMed versendet dann keine eVerordnungen mehr an die Krankenkasse, bis eine neue Einwilligung vorliegt.
9. Weiterer Ablauf bei der Krankenkasse
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Informieren Sie den Patienten, dass die Krankenkasse die Verordnung direkt auf Basis der eVerordnung prüft.
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Weisen Sie den Patienten darauf hin, dass die Genehmigung der Krankenkasse weiterhin per Brief übermittelt wird.
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Erklären Sie dem Patienten, dass er den Fahrdienst wie gewohnt mit dem Papierausdruck beauftragen kann, ohne die Verordnung vorher an die Krankenkasse schicken zu müssen.
Mit diesen Schritten nutzen Sie die eVerordnung für Krankenbeförderung in CGM TurboMed effizient, reduzieren Rückfragen durch Krankenkassen und Fahrdienste und entlasten Patienten von zusätzlichen Wegen und Portokosten.

