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CGM Knowledge Base

PTV 1 & 2 - Antrag auf Psychotherapie

Patientensuche > Karteikarte

Nach einer festgelegten Anzahl probatorischer Sitzungen und einer ärztlichen Untersuchung kann eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Den Therapieantrag stellen Sie zusammen mit Ihrem Patienten. Ein vollständiger Therapieantrag besteht aus den Formularen PTV 1 und 2. Daher werden diese zur vereinfachten Eingabe in CGM Praxis zusammengefasst.

Antragsdaten

Folgendermaßen gehen Sie vor, um einen Therapieantrag in der Karteikarte des Patienten zu erfassen (Pflichtfelder sind mit einem roten Stern gekennzeichnet):

  1. Öffnen Sie die Karteikarte des Patienten und die gewünschte Sitzung.

  2. Geben Sie den Namen des Formulars in eine Zeile der Sitzung ein. Ihnen wird in einer Dropdownliste der entsprechende Eintragstyp vorgeschlagen. Wählen Sie diesen aus oder drücken Sie die ENTER-Taste. Es öffnet sich ein Dialog zur Bearbeitung.

  3. Die Felder "Datum" und "Arzt-/Behandlerzuordnung" werden automatisch mit den aktuellen Daten ausgefüllt, können aber manuell angepasst werden.

  4. Geben Sie die  -Ziffer  an, welche Grund für den Therapieantrag sind.

  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Es liegt eine Diagnose nach F70-F79 (ICD-10-GM) vor", wenn bei dem Patienten bereits eine verzögerte oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten festgestellt wurde. Das Kontrollkästchen wird automatisch aktiviert, wenn sie eine Diagnose nach F70 - F79 (ICD-10-GM) erfasst haben. Prüfen Sie diese Eingabe bitte unbedingt.

  6. Wählen Sie aus den Dropdownfeldern die gewünschte Therapieart (Verhaltenstherapie, analytische, systemische oder tiefenpsychologische Therapie), Therapiephase (Kurz- oder Langzeittherapie) und das Therapie-Setting (Einzel-, Gruppen- oder Kombinationstherapie).

  7. Wählen Sie durch Aktivieren des Kontrollkästchens, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt.

  8. Durch die Differenzierung der Therapiephase wurde bereits ein Standardwert im Feld "Sitzungen" eingetragen.

  9. Geben Sie mindestens eine EBM-Leistungsziffer für die Behandlung des Patienten an. Sie erhalten eine Liste von Vorschlägen, die Sie für die gewählte Therapiephase, Therapieart und -durchführung beantragen können. Die Auswahl ist abhängig von Ihrem KV-Gebiet (Kassenärztliche Vereinigung).

  10. Wird die Therapie unter Einbeziehung einer Bezugsperson durchgeführt, aktivieren Sie dafür das entsprechende Kontrollkästchen. Sie können daraufhin auch für die Bezugsperson die Anzahl der Einheiten und die Leistungsziffern angeben.

  11. Sollte ein anderer Kostenträger die Psychotherapie übernehmen, können Sie hier das entsprechende Kontrollkästchen aktivieren.

Bei Erstanträgen

  1. Geben Sie zunächst an, ob der Patient in den letzten 12 Monaten therapeutische Leistungen von mehr als 50 Minuten erhalten hat. Wenn ja, geben Sie das Datum der letzten Sprechstunde(n) an.

  2. Falls der Patient in stationärer oder rehabilitativer Behandlung war, aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen.

  3. Geben Sie das Datum Ihrer gemeinsamen probatorischen Sitzungen an. Bei Erst- und Umwandlungsanträgen ist die Angabe obligatorisch. Geben Sie für die zweite probatorische Sitzung ggf. den vereinbarten Termin an, wenn dieser noch aussteht.

  4. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, falls innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Kurz- oder Langzeittherapie stattgefunden hat.

Bei Langzeittherapie

  1. Geben Sie an, ob eine Rezidivprophylaxe für den Patienten anvisiert ist und wenn ja, mit wie vielen Einheiten diese angesetzt ist.

    • Bei Erwachsenen ist eine Zahl im Bereich 1 - 16 erlaubt

    • Bei Kindern und Jugendlichen ist eine Zahl im Bereich 1 - 20 erlaubt

Sonstiges

  1. Machen Sie Angaben zum bisherigen Therapieumfang des Patienten. Geben Sie an, wie viele Einheiten und welche Leistungen der Patient bereits im Rahmen einer Einzel-, Gruppen- oder Akutbehandlung erhalten hat.

  2. Sollte ein psychologisches Gutachten vorliegen, können Sie hier den Namen des Gutachters und das Ausstellungsdatum des letzten aktuellen Gutachtens angeben.

  3. Bitte aktivieren Sie das Kontrollkästchen und versichern Sie damit, dass Sie die beantragte Psychotherapie nach den jeweils geltenden Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und von der Kassenärztlichen Vereinigung die hierfür erforderliche Abrechnungsgenehmigung haben.

  4. Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche "DRUCKEN", um das Formular zu speichern und auszudrucken. Sollten Sie das Formular vorerst nur speichern wollen, klicken Sie auf die Schaltfläche "SPEICHERN".

Formularen werden in der Karteikarte als strukturierte Chips gespeicherte, das heißt es werden innerhalb des Chips immer dieselben Informationen erfasst:

  • Formularkürzel

  • Name des Formulars

Mit einem Doppelklick auf den Chip können Sie das Formular nachträglich bearbeiten, sofern es nicht bereits ausgedruckt wurde.

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