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CGM Knowledge Base

Meldung "Formatfehler: Die GNR ... ist ungültig. ..."

Info:

Für EBM-Leistungsziffern ist vorgeschrieben, dass sie aus fünf Ziffern bestehen müssen, an die ggf. noch ein Buchstabe angehängt werden kann.

Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, weist das KBV-Prüfmodul beim Check der CGM M1 PRO-Abrechnungsdaten darauf hin und verweigert die Abrechnung mit der nebenstehenden formalen Erklärung der Ursache als „fehlerhaft“.
Im untenstehenden Beispiel könnte es dabei passieren, dass auf den ersten Blick gar nicht auffällt, dass an der dritten Stelle der Ziffer ein „O“ (wie Otto) statt einer „0“ (Null) eingetragen wurde. Das Prüfmodul erkennt diese Verletzung der Formatvorschrift zuverlässig und erzwingt eine Korrektur.

Formatfehler_GNR_1.jpg

 

Als besonders „anfällig“ für diese Art Eingabefehler haben sich folgende beiden Szenarien erwiesen:

1. Für die Praxisgebühr wurde in CGM M1 PRO eine eigene Pseudoziffer erfasst, die nicht dem vorgegeben Format entspricht. Sichtbar wird dies z. B. auf der Kranken-scheinrückseite – aber der Unterschied ist im obigen Fall aus der Praxis (80O32D statt 80032D) leicht zu übersehen.
Abhilfe schafft die Korrektur der Pseudoziffer über Tafel „3 Praxisdaten"/ Praxis-Konfi-gurationen/Weitere Einstel-lungen/Praxisgebühr/ Pseudo-ziffern.

Wenn Sie danach dort den „Zauberstab“ anwenden, korrigiert dies die falsche Eintragung auch gleich bei den Patienten.

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2. Wird eine „persönliche“ Gebührenziffer angelegt – sei es durch Kopieren einer vorhandenen, oder eine komplette Neuerfassung – darf deren Bezeichnung beliebig gewählt werden. Das Feld „ADT“ muss allerdings die Formatvorgabe für die Leistungsziffern erfüllen – erfolgen hier davon abweichende Eintragungen, ist die genannte Fehlermeldung vorprogrammiert.
Hier genügt eine Korrektur im Ziffernstamm – bei der nächsten Erstellung der Kassenabrechnung werden die Daten neu und damit richtig übertragen.

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