Erfassung eines berufsgenossenschaftlich abzurechnenden Patienten
Info:
Die Erfassung der Stammdaten eines BG-Patienten erfolgt analog der Stammdatenerfassung eines Kassenpatienten. D. h., Sie können die Daten des Patienten sowohl manuell, als auch mithilfe der Versichertenkarte, erfassen. Die abrechnungsseitige Unterscheidung erfolgt dann primär über die Anlage des BG-Scheins über die Scheinanlage.
Um das spätere Ausfüllen des Unfallberichts-Formulars zu erleichtern, empfehlen wir, in den Stammdaten die Felder „Arbeitgeber“ und „Beruf“ auszufüllen


